Gynäkologie


Impfung

Nestschutz-Impfung-Prävention-Innovation

Impfungen sind einfach durchführbare, sehr wirksame Vorsorgeleistungen, die in den meisten Fällen von den Krankenkassen übernommen werden. Da in Deutschland keine Impfpflicht besteht, nimmt der Impfschutz in der Bevölkerung wieder ab. In den letzten Jahren sind somit wieder vermehrt Infektionen aufgetreten, die bislang als eher selten galten. Vor dem Hintergrund der bestehenden Impflücken in der Bevölkerung macht es daher Sinn, auch Frauenärzte mehr und mehr in die Gruppe der aktiv impfenden Ärzte zu integrieren. Besonders bei jüngeren Frauen mit Kinderwunsch ist die rechtzeitige Überprüfung des Impfschutzes vor Beginn der Schwangerschaft von immenser Bedeutung.

Voraussetzung für ein qualifiziertes Impfen ist die ständige Aktualisierung des Fach- wissens der Impfärzte gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin. Diese Qualitätsanforderungen erfüllen wir.

Die Ständige Impfkommission gibt in regelmäßigen Abständen Impfempfehlungen heraus. Nachfolgend finden Sie die von der STIKO empfohlenen Impfungen. Weitere Einzelheiten und die genauen Impfschemata erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Im Säuglingsalter werden von der STIKO Impfungen empfohlen gegen folgende Infektionskrankheiten:

  • Mumps, Masern, Röteln und Windpocken
  • Diphtherie
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Tetanus
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Hämophilus influenzae Typ B
  • Hepatitis B
  • Meningokokken
  • Pneumokokken


Mumps, Masern, Röteln

Diese Impfung gehört nach den Empfehlungen der STIKO zu den Standardimpfungen im Säuglings- und Kleinkindalter. Sie sollte mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden. Bei Mädchen bis zum 18. Lebensjahr wird mit der zweimaligen MMR-Impfung mit nachfolgender Antikörperbestimmung auch der Schutz vor einer Röteln-Embryopathie gesichert.

Bei allen Frauen mit Kinderwunsch sollte vor einer Schwangerschaft der Antikörper-Titer gegen Röteln kontrolliert werden.

Diphtherie, Pertussis, Tetanus

Der Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie sollte alle 10 Jahre aufgefrischt werden. Ein Neugeborenes hat keinen Nestschutz gegen Keuchhusten (Pertussis). Keuchhusten äußert sich bei Jugendlichen und Erwachsenen durch quälende Hustenattacken. Unvollständig oder nicht geimpfte Jugendliche werden bis zum 17. Geburtstag zweimalig gegen Pertussis geimpft.

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Nach der „Ausrottung“ der Pocken verfolgt die Weltgesundheitsorganisation das gleiche Ziel in Sachen Kinderlähmung. Deshalb gehört die Impfung gegen Poliomyelitis auch in Deutschland weiterhin zum Standard-Impfprogramm bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Komplett ist der Impfschutz dann, wenn vier dokumentierte Impfungen nachgewiesen werden können.

Hepatitis B

Die Grundimmunisierung gegen Hepatitis B (insgesamt 3 Impfungen) sollte im Säuglingsalter abgeschlossen sein. Die Hepatitis B-Viren können durch Blut oder auch durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Da alle Jungendlichen vor Aufnahme sexueller Kontakte einen Schutz vor Hepatitis B haben sollten, hat die STIKO eine Grundimmunisierung gegen Hepatitis B im Kindesalter eingeführt. Eine Auffrischung oder das Nachholen der Grundimmunisierung sollte bis zum 18. Geburtstag erfolgt sein und wird bis zu diesem Alter auch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Bei Erwachsenen spielen Infektionen mit Windpocken, Influenza, Pneumokokken nach wie vor eine große Rolle:

Windpocken

Sollte eine Frau nicht gegen Windpocken immun sein, besteht die Gefahr einer Erstinfektion in der Schwangerschaft mit folgender Schädigung des Kindes. Im Rahmen der Vorbereitung einer Schwangerschaft sollte anhand der Bestimmung des Antikörper-Titers nachgewiesen werden, dass ein ausreichender Schutz gegen Windpocken besteht. Jugendliche ohne Windpocken-Anamnese sollten umgehend eine Varizellen-Impfung erhalten, ebenso Frauen ohne Immunität, bei denen Kinderwunsch besteht.

Influenza

Die Influenza, die echte „Virus-Grippe“, tritt in Europa hauptsächlich in den Wintermonaten auf. Die Übertragung erfolgt als Tröpfchen-Infektion von Mensch zu Mensch. Die Grippeviren zeichnen sich dadurch aus, dass sie permanent ihr Erbgut und damit ihr „Aussehen“ ändern. Aus diesem Grund muss jedes Jahr ein veränderter, angepasster Grippe-Impfstoff entwickelt, produziert und erneut geimpft werden. Die STIKO hat die Influenza-Impfung zur Standard-Impfung für über 60-jährige Menschen – unabhängig von ihrem Gesundheitszustand – erklärt. Daneben sind in den Impfempfehlungen weitere Indikationen zur Impfung auch jüngerer Personen gegen die Influenza angegeben.

Pneumokokken

Auch die Pneumokokken-Impfung wurde von der Ständigen Impfkommission zur Standard-Impfung der über 60 Jahre alten Frauen und Männer erklärt. Eine Ansteckung mit Pneumokokken kann schwerste Formen der Lungenentzündung verursachen, auch von Todesfällen wird immer wieder berichtet. Auch bei therapiebedingter Abwehrschwäche eines Menschen, beispielsweise infolge von Operationen, bei Chemotherapien oder Bestrahlungen, sollte die Pneumokokken-Impfung besprochen und durchgeführt werden.

Über Reiseimpfungen gegen Gelbfieber, Malaria, Cholera usw. beraten wir Sie gern im Rahmen unserer Sprechstunde.

HPV-Impfung (Schutz vor Infektionen mit Humanen PapillomViren)

Die Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses und somit auch der Gebärmutterhalskrebs an sich werden fast ausschließlich hervorgerufen von bestimmten Typen der HPViren, den sogenannten „High-risk-HPViren“, also „Hochrisiko-Typen“. Jedoch nur dann, wenn diese Viren über viele Jahre in den Zellen des Muttermundes verbleiben und dort dann ihre schädliche Wirkung entfalten können. Es ist wichtig festzustellen, dass fast jede Frau im Laufe ihres Lebens über Geschlechtsverkehr Kontakt mit diesen Viren hat. Das Immunsystem ist jedoch fast immer in der Lage, diese Viren zu beseitigen. Nur in den wenigen Fällen, wo dies nicht gelingt und die Viren über sehr viele Jahre im Muttermund verbleiben („Persistierende Infektion“), besteht die Gefahr der Entartung der Muttermundszellen mit der Folge des Gebärmutterhalskrebses.

Mit der HPV-Impfung haben wir nun die Möglichkeit, das Risiko einer Frau an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, deutlich zu reduzieren. Zur Zeit gibt es zwei Impfstoffe, die gegen die am häufigsten krebsauslösenden „Hochrisiko-Typen“ der HPViren gerichtet sind, nämlich gegen den HPV Typ 16 und HPV Typ 18. Diese beiden HPV-Typen sollen für ca. 70% aller Erkrankungen an Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sein. Einer dieser beiden Impfstoffe bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Infektion mit den beiden „Niedrigrisikotypen“ HPV Typ 6 und Typ 11. Diese sind für die Entwicklung von Genitalwarzen (Condylomen) verantwortlich.

Der Nutzen dieser Impfung ist sicherlich am größten, wenn vor dem ersten Geschlechtsverkehr – also vor einer möglichen Erstinfektion mit HPViren – geimpft wird. Die Ständige Impfkommission hat die Impfung gegen HPV für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren (also vom 12. bis zum 18. Geburtstag) empfohlen. Mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für amtlich empfohlene Schutzimpfungen zu übernehmen. Somit werden nunmehr sämtliche von der STIKO empfohlene Impfungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Für einen optimalen Impfschutz sind insgesamt drei Impfungen in den Oberarmmuskel erforderlich, wobei die zweite Impfdosis – je nach Impfstoff – ein bzw. zwei Monate und die dritte Impfung sechs Monate nach der ersten Impfung gegeben wird ( 0, 1 / 2 und 6 Monate ).

An Nebenwirkungen oder unerwünschten Reaktionen können gelegentlich Schmerzen, Rötungen und Schwellungen an der Einstichstelle vorkommen. Schwerwiegende Impfreaktionen wurden bislang nicht beobachtet.

In den laufenden Studien konnte nachgewiesen werden, dass die Impfstoffe eine Wirksamkeit von fast 100% gegenüber den HPV-Typen haben, die im jeweiligen Impfstoff enthalten sind. In der bisherigen Nachbeobachtungszeit von 5 Jahren hielt dieser Impfschutz nahezu vollständig an. Zur Zeit kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob die HPV-Impfung nach diesem Zeitraum aufgefrischt werden sollte, um die optimale Schutzwirkung zu erhalten. Diese Frage werden die zur Zeit laufenden Nachbeobachtungsstudien uns aber in absehbarer Zeit beantworten.

Die HPV-Impfung wirkt jedoch nicht gegen alle bekannten „Hochrisikotypen“ der HPViren. Aus diesem Grunde bleibt die jährliche, besser halbjährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung nach wie vor wichtig und unabdingbar.

Möglicherweise haben Sie noch viele Fragen zu diesem Thema. Beispielsweise, ob sich auch erwachsene Frauen gegen HPV impfen lassen können, ob die Impfung sinnvoll ist, wenn man bereits HPViren hat oder ob vor der Impfung ein Test auf HPViren durchgeführt werden muss. Die Beantwortung dieser Fragen erfordert Kenntnisse des individuellen Risikoprofils und kann deshalb nur im persönlichen Gespräch erfolgen.

Lassen Sie bitte Ihren Impfschutz in unserer Praxis überprüfen! Bringen Sie bitte Ihren Impfpass mit.