Schwangerenvorsorge


Mutterschaftsrichtlinien

Mit Sicherheit ans Ziel


Bereits vor ungefähr 100 Jahren gab es eine Betreuung von Schwangeren zum Zwecke der Vorsorge. Heute wird die Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien vorgenommen: „Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung“, in der Fassung vom 10. Dezember 1985, zuletzt geändert am 13. März 2008, in Kraft getreten am 28. Juni 2008.


Diese Richtlinien dienen der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung.

Mögliche Gefahren für Mutter und Kind sollen durch die Untersuchungen rechtzeitig erkannt, abgewendet bzw. behandelt werden. Risikoschwangerschaften und Risikogeburten sollen frühzeitig erkannt werden. Bei der Betreuung der Schwangeren wird unterschieden zwischen einer Basisbetreuung und einer bei Risikoschwangerschaften- oder geburten angezeigten intensiveren Betreuung.

Im einzelnen gehören zu der Betreuung: 

 

  • Untersuchungen und Beratungen während der Schwangerschaft
  • Frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften
  • Serologische Untersuchungen auf Infektionen: Lues, Röteln, Hepatitis B, ggf. Toxoplasmose oder HIV und blutgruppenserologische Untersuchungen während der Schwangerschaft
  • Blutgruppenserologische Untersuchungen nach der Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
  • Untersuchungen und Beratungen der Wöchnerin (6 Wochen nach der Geburt)
  • Medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln
  • Aufzeichnungen und Bescheinigungen


Eine weitere Vorgabe von gesetzlicher Seite besteht in der Ausstellung eines Mutterpasses durch den betreuenden Frauenarzt. In diesem werden für die Schwangerschaft und Geburt bedeutsame Erkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der errechnete Geburtstermin, Krankenhausaufenthalte und Angaben zur Geburt und dem Neugeborenen eingetragen. Der Mutterpass sollte bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt und ansonsten auch immer mitgeführt werden.

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