Mit Sicherheit ans Ziel
Bereits vor ungefähr 100 Jahren gab es eine Betreuung von Schwangeren zum Zwecke der Vorsorge. Heute wird die Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien vorgenommen: „Richtlinien
des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung“, in der Fassung vom 10. Dezember 1985, zuletzt geändert am 13.
März 2008, in Kraft getreten am 28. Juni 2008.
Diese Richtlinien dienen der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden,
zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung.
Mögliche Gefahren für Mutter und Kind sollen durch die Untersuchungen rechtzeitig erkannt, abgewendet bzw. behandelt werden. Risikoschwangerschaften und Risikogeburten sollen frühzeitig erkannt
werden. Bei der Betreuung der Schwangeren wird unterschieden zwischen einer Basisbetreuung und einer bei Risikoschwangerschaften- oder geburten angezeigten intensiveren Betreuung.
Im einzelnen gehören zu der Betreuung:
Eine weitere Vorgabe von gesetzlicher Seite besteht in der Ausstellung eines Mutterpasses durch den betreuenden Frauenarzt. In diesem werden für die Schwangerschaft und Geburt bedeutsame
Erkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der errechnete Geburtstermin, Krankenhausaufenthalte und Angaben zur Geburt und dem Neugeborenen eingetragen. Der Mutterpass sollte bei jeder
Vorsorgeuntersuchung vorgelegt und ansonsten auch immer mitgeführt werden.
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