Ihr größter Wunsch soll in Erfüllung gehen
Die Maßnahmen und Untersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien bieten das Basisprogramm im Rahmen der Schwangerenvorsorge: ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche ärztliche Betreuung
der Schwangeren. Darüber hinaus können ergänzende Untersuchungen angezeigt sein, welche die Sicherheit in der Schwangerenvorsorge nachweislich erhöhen. Auch gynäkologisch-geburtshilfliche
Fachgesellschaften geben diesbezüglich eindeutige Empfehlungen. Wir Frauenärzte habe auch die Verpflichtung, Ihnen aufzuzeigen, welche zusätzlichen Untersuchungen Ihnen zur Verfügung stehen.
Somit hat jede Schwangere die Möglichkeit, entsprechend ihren Bedürfnissen nach Sicherheit zu entscheiden, ob bzw. welche Zusatzuntersuchungen sie in Anspruch nehmen möchte.
Diese zusätzlichen Untersuchungen, die sich regelmäßig im Leistungskatalog der Schwangerenvorsorge der privaten Krankenversicherungen wiederfinden, sind nicht Bestandteil der
Mutterschaftsrichtlinien. Aus diesem Grunde erfolgt auch keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie können diese Wahlleistungen trotzdem für sich nutzen. Die
jeweilige Leistung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt, und zwar in Anlehnung an die aktuelle amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), welche die Vergütungen für ärztliche Leistungen
regelt.
Wir werden Sie im Schwangerschaftsverlauf über diese erweiterten Untersuchungsverfahren fortlaufend informieren. Nachfolgende Erläuterungen sollen Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Einzelheiten hierzu bedürfen eines persönlichen Gespräches.
Test auf Toxoplasmose
Bei der Toxoplasmose handelt es sich um eine Infektionskrankheit. Die Erreger (Toxoplasmen) können über rohes Fleisch aufgenommen werden. Selten befinden sie sich auch in Katzenkot. Hatte eine
Frau vor der Schwangerschaft schon einmal Kontakt mit Toxoplasmen, so ist sie durch spezifische Antikörper immun und für die Schwangere und das Ungeborene bestehen bei erneutem Kontakt mit
Toxoplasmen diesbezüglich keine Gefahren (ca. 35% aller Schwangeren sind immun). Hatte die Schwangere jedoch noch keinen Kontakt mit diesen Erregern, so besteht die Gefahr, dass sie sich erstmals
in der Schwangerschaft hiermit infiziert. Die Toxoplasmen können auch auf das Kind übergehen und hier zu schweren Schädigungen führen (Fehlgeburten, Hirnfehlbildungen, Augenfehlbildungen u.a.).
Durch einen Bluttest zu Beginn der Schwangerschaft lässt sich klären, ob Sie gegen Toxoplasmose immun sind oder nicht und im letztgenannten Fall bezüglich Ernährung und/oder Katzenkontakt
besondere Vorsicht walten lassen sollten.
HIV-Test
Laut Mutterschaftsrichtlinien soll sich die Beratung der Schwangeren auch auf die Risiken einer HIV-Infektion erstrecken. Ein routinemäßiger HIV-Test zu Beginn der Schwangerschaft ist jedoch
nicht vorgesehen. Für die Schwangerenvorsorge und die Entbindung hat eine HIV-Positivität selbstverständlich große Bedeutung. Deshalb sollte jede Schwangere entscheiden, ob sie zu Beginn der
Schwangerschaft einen HIV-Test machen möchte oder nicht.
Ringelröteln
Die Ringelröteln sind eine Infektionskrankheit, ausgelöst durch definierte Viren (Parvovirus B19). Heutige Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 60% aller Frauen im dritten und vierten
Lebensjahrzehnt immun gegen Ringelröteln sind, also spezifische Antikörper haben (bei Beschäftigten mit Kinderkontakt liegt dieser Prozentsatz höher). Eine Gefahr besteht bei einer Schwangeren
nur dann, wenn sie keine Antikörper hat und sich erstmals in dieser Schwangerschaft mit Ringelröteln ansteckt. Dann können diese Viren auf die Schwangerschaft übergehen und das Kind nachhaltig
schädigen. Mittels Blutuntersuchung zu Beginn der Schwangerschaft können wir herausfinden, ob Sie gegen Ringelröteln immun sind. Eine Schwangere ohne Schutz gegen Ringelröteln sollte jeden
Kontakt mit an Ringelröteln erkrankten Kindern unbedingt meiden (häufig in Kindergärten und Schulen).
Cytomegalie
Auch die Cytomegalie ist eine Infektionskrankheit, ausgelöst durch die Cytomegalie-Viren (CMV). Diese gehören zur Familie der Herpesviren. Die Erstinfektion mit diesen Viren verläuft bei gesunden
Erwachsenen in 99% ohne oder nur mit geringen Krankheitssymptomen, so dass die Betroffenen häufig von der Infektion nichts bemerken. Aus diesem Grunde ist auch eine effektive
Expositionsprophylaxe (Maßnahmen zur Meidung der Infektion) kaum möglich. Die Übertragung erfolgt durch „Schmierinfektion“. Es gibt bislang auch noch keine wirksame Impfung gegen Cytomegalie.
Gefährlich ist jedoch eine Erstinfektion mit diesen Viren bei einer nicht immunen Schwangeren, und zwar hauptsächlich für das Ungeborene. Die Infektion mit dem Cytomegalie-Virus ist die häufigste
Infektion, die während der Schwangerschaft von der Mutter auf das Kind übertragen wird. Etwa 0,5 bis 1% aller Schwangeren infizieren sich mit dem Virus, und bei knapp der Hälfte dieser Fälle wird
die Infektion auf das Ungeborene übertragen. Kommt es im ersten oder zweiten Schwangerschaftsdrittel zu einer solchen Erstinfektion der Schwangeren, so kann sie zu Fehlbildungen beim Kind führen:
Herzfehlbildungen, Leberschäden, Hirnschäden, Augenschäden u.s.w. Auch in Deutschland werden jährlich ca. 1000 Kinder mit Cytomegalie-bedingten Behinderungen geboren. 90% der überlebenden Kinder
weisen Spätfolgen auf. Für die Schwangere ist die CMV-Erstinfektion meistens harmlos. Sie verläuft oft grippeähnlich und wird deshalb seltenst erkannt. Das Risiko, während der Schwangerschaft
eine CMV-Infektion zu erleiden, betrifft vor allem Frauen, die noch keine Infektion durchgemacht haben und somit nicht immun sind. Sollte eine Infektion mit den Cytomegalie-Viren nachgewiesen
sein, so stehen seit kurzem erste Behandlungsoptionen zur Verfügung. Mittels Bluttest kann herausgefunden werden, ob eine Schwangere bereits gegen Cytomegalie immun ist (ca. 60% aller Frauen im
gebärfähigen Alter). In diesem Fall besteht für das Ungeborene keine Gefahr. Sollte kein Schutz durch Antikörper vorhanden sein, kann eine weitere Kontrolluntersuchung um die 24.
Schwangerschaftswoche und 36. Schwangerschaftswoche angezeigt sein.
Windpocken
Fast alle Menschen sind gegen Windpocken (Varizellen) immun, entweder durch Impfung oder eine durchgemachte Infektion. Fast alle Personen, die angeben, Windpocken gehabt zu haben, verfügen auch
über Antikörper und sind somit geschützt. Ungefähr 4% aller Frauen im gebärfähigen Alter sind jedoch nicht immun gegen Windpocken. Somit gehen jährlich noch ca. 25000 Frauen ungeschützt vor
Windpocken und deren Komplikationen in eine Schwangerschaft. Sollte in einem solchen Fall erstmals eine Infektion mit Windpocken in der Schwangerschaft erfolgen, besteht die Gefahr der Infektion
des Neugeborenen (fetales Varizellensyndrom: Hautveränderungen, Hirnschäden, Augenschäden und Skelettanomalien). Eine Erstinfektion während der letzten drei Schwangerschaftswochen führt zu unter
Umständen lebensbedrohlichen Windpocken beim Neugeborenen. Mittels Blutuntersuchung zu Beginn der Schwangerschaft lässt sich feststellen, ob Immunität gegen Windpocken vorhanden ist. Schwangere,
die nicht immun sind, sollten jeglichen Kontakt mit an Windpocken erkrankten Kindern oder an Gürtelrose erkrankten Erwachsenen unbedingt meiden.
Ersttrimester-Screening (Nackenfaltenmessung)
Das Ersttrimester-Screening oder die sogenannte „Nackenfaltenmessung“ dient der Risikokalkulation bezüglich genetischer oder schwerwiegender organischer Erkrankungen des Kindes. Beispielsweise
hat eine 34-jährige Schwangere ein statistisches Altersrisiko von ca. 1:312 bezüglich Trisomie 21 (DOWN-Syndrom, Mongolismus). D.h. 1 von 312 Schwangeren im Alter von 34 Jahren bekommt ein
mongoloides Kind. Mittels Ultraschallmessung der Nackenfalte beim Foetus in der 12. bis 14. Schwangerschaftswoche kann das individuelle Risiko der jeweiligen Schwangerschaft exakt berechnet
werden.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchung / Farbdoppleruntersuchung
Laut Mutterschaftsrichtlinien sind im gesamten Schwangerschaftsverlauf drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen (10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche). Nur auffällige Befunde hierbei oder
Risikoschwangerschaften rechtfertigen zusätzliche Ultraschallkontrollen. Aber auch zwischen diesen Screening-Untersuchungen und erst recht nach der 30. Schwangerschaftswoche können Abweichungen
vom normalen Verlauf auftreten, welche durch regelmäßige Ultraschallkontrollen aufgedeckt werden: Wachstumsverzögerungen des Kindes, Verminderung der Fruchtwassermenge, ungenügende Funktion des
Mutterkuchens u.a. Die Farbdoppleruntersuchung, also die Messung des Blutflusses in den Gebärmutterarterien, welche den Mutterkuchen mit Blut versorgen und in der Nabelschnurarterie erlauben uns
jederzeit festzustellen, wie gut das Kind mit sauerstoffreichem Blut versorgt wird. Somit können wir den Zustand des ungeborenen Kindes evaluieren und das Ausmaß einer drohenden oder eventuell
bereits vorliegenden kindlichen Mangelversorgung exakt einschätzen. Damit sind zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und Farbdoppleruntersuchungen zweifelsfrei medizinisch sinnvoll und ich
empfehle Sie Ihnen zum kontinuierlichen Nachweis des kindlichen Wohlbefindens.
Zuckerbelastungstest auf Gestationsdiabetes
Als Gestationsdiabetes wird jede erstmals während der Schwangerschaft aufgetretene und erkannte Störung des Zuckerstoffwechsels bezeichnet. In 3 bis 6% aller Schwangerschaften muss mit einem
Gestationsdiabetes gerechnet werden. Dieser birgt Gefahren sowohl für das Kind (Fehlbildungen, mangelnde Organreife, zu hohes Körpergewicht) als auch für die Schwangere (Bluthochdruck und
Harnwegsinfekte). Mittels Zuckerbelastungstest, „OGTT“: oraler Glucose-Toleranztest zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche lässt sich rechtzeitig eine Störung im Zuckerstoffwechsel der
Schwangeren nachweisen und einer entsprechenden Therapie zuführen. Deshalb wird der OGTT von zahlreichen Fachgesellschaften empfohlen. Sicherlich wird dieser Test in den nächsten Jahren durch
Verankerung in die Mutterschaftsrichtlinien obligat in der Schwangerenvorsorge. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Durchführung dieses Tests als Wahlleistung empfohlen.
Scheidenabstrich auf Streptokokken Gruppe B
Bei den Streptokokken Gruppe B handelt es sich um eine genau definierte Bakterienart. Diese befinden sich auch in der Scheidenflora von ca. 10 bis 30% der Schwangeren, ohne dass sie Beschwerden
verursachen. Unter der Geburt kann es jedoch zur Infektion des Neugeborenen kommen. Somit sind Streptokokken B nach wie vor eine häufige Ursache für schwere Infektionen des Neugeborenen in den
ersten Lebenstagen (Lungenentzündung, Hirnhautentzündung bis hin zur Blutvergiftung). Aus diesem Grunde wird empfohlen, Schwangere mittels Scheidenabstrich nach der 37. SSW auf Streptokokken B zu
untersuchen. Sollten diese Bakterien nachgewiesen werden, erhält die Schwangere unter der Geburt Penicillin, um eine Infektion des Neugeborenen zu vermeiden. Auch die Deutsche Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe empfiehlt ein generelles Screening aller Schwangeren auf Streptokokken B.
Bitte nehmen Sie für weitere Beratung hier Kontakt mit uns auf oder sprechen Sie uns gerne an!